Zusammenfassung und Ausschnitte aus dem Artikel:
Ingrid Vervuert
Praktischer Tierarzt 2013, Nr. 1
Das nutritive Management des Equinen Metabolischen Syndroms beinhaltet vor allem eine Energierestriktion. Hufreheschübe und Insulinresistenz lassen sich hierdurch vermindern. Wie aber sollte die Ration bei einer restriktiven Fütterung gestalten werden und wie viel sollten betroffene Pferde und Ponys abnehmen?
Das Equine Metabolische Syndrom (EMS) ist ein Symptomkomplex, der verschiedene Faktoren bzw. metabolische Abnormalitäten einschließt. Wesentliche Kriterien für das EMS umfassen: regionale oder generelle Adipositas, Insulinresistenz und klinische oder subklinische Hufreheschübe. Weitere Faktoren wie z.B. Fruchtbarkeitsprobleme oder erhöhte Triglyceridgehalte im Blut können vorliegen, sind aber bislang nicht einheitlich beschrieben worden.
In einer aktuellen Studie konnte gezeigt werden, dass die folgende Verfütterung bei adipösen und insulinresistenten Ponys zu deutlichen Körpergewichtsverlusten führte, die Insulinsensitivität deutlich verbessert wurde und das Auftreten von Hufreheschüben vermindert werden konnte.
Da hierdurch die gültige Mindestempfehlung zur Raufutteraufnahme von 1,5 kg / 100 kg KM unterschritten wird, muss beobachtet werden, ob es zu Magen-Darm-Störungen oder zu Verhaltensstörungen wie z. B. Aufnahme von Sand kommt.
Wässern von Heu soll zu einer Reduktion der sogenannten „Nicht-Struktur-Kohlenhydrate“ führen, um die glykämische Reaktion und den Energiegehalt zu mindern. Das 30-minütige Wässern führt mit einer anschließenden Heißtrocknung zu einem deutlichen Verlust (ca 50%) der wasserlöslichen Kohlenhydrate und in Konsequenz zu einer geringeren Glukosereaktion bei der Fütterung des gewässerten Heus.
Allerdings wird immer wieder auf das Problem des mikrobiellen Verderbs durch das intensive Wässern hingewiesen, so dass das Wässern von Heu nur sehr eingeschränkt zu empfehlen ist.
Bei der Heuqualität sollte ein möglichst später Schnittzeitpunkt genutzt werden, so dass das Pflanzenmaterial deutlich überständig (d.h. nach der Blüte) ist.
„Heu aus dem Grassamenbau“ gilt auch als energiereduziertes Raufutter . Dies ist jedoch in die Kritik geraten, da endophytische Pilze verschiedene für den Grassamenbau verwendete Gräsersorten befallen können. Dieser Befall ist äußerlich nicht sichtbar und es wird angenommen, dass sie Mykotoxine bilden, die neben Fruchtbarkeitsstörungen oder neurologische Ausfallerscheinungen auch Hufrehe auslösen können.
Für Deutschland ist dieses Gefährdungspotential aber bislang unklar, so dass dieses Produkt nicht grundsätzlich abzulehnen ist.
Das Raufutter sollte in Heunetze (Maschenweite < 25 mm) auf mindestens 2 - 3 Portionen pro Tag verteilt werden. Das Abwiegen kann hier sehr einfach mit einer Federwaage erfolgen.
Heulagen oder Grassilagen sind meist energiereicher, so dass auf solche Produkte bei Reduktionsdiäten verzichtet werden sollte.
Zusätzlich kann eine begrenzte Menge an Stroh verfüttert werden. Tägliche Strohmengen von
sind bei vielen Pferden unproblematisch einzusetzen.
Weidegang ist bei adipösen Pferden, insbesondere mit vorliegenden Hufreheschüben, zu untersagen, da die unkontrollierte Energieaufnahme gerade in Kombination mit dem hohen Zuckergehalt in Gräsern, einen erheblichen Risikofaktor für das Auslösen von Hufreheschüben darstellt.
Das Tragen so genannter Fressbremsen (Weidemaulkorb) stellt nur im Einzelfall eine Alternative dar.
Während der Gewichtsreduktion sollte ein besonderes Augenmerk auf die Proteinversorgung gelegt werden, da der Abbau von Muskelmasse strikt zu vermeiden ist.
Die Überprüfung der Harnstoffwerte im Blut stellen eine gute diagnostische Hilfe dar, um den Abbau von Muskulatur zu detektieren. Eine Erhöhung der Werte spricht für einen forcierten Muskelabbau, so dass die Proteinzufuhr in der Ration durch Grünmehle oder Luzerne erhöht werden können.
Die Fütterung von stärke- und zuckerreduzierten Mischfuttermitteln bei adipösen Pferden ist nicht sinnvoll, da diese meist mit Fett aufgewertet sind.
Die Zufuhr von notwendigen Mineralien und Vitaminen wird über vitaminierte Mineralfutter erreicht.
Das Spurenelement Chrom besitzt eine zentrale Rolle bei der intrazellulären Insulinkaskade. Beim Menschen wird eine Chrommangel mit einer Insulinresistenz in Verbindung gebracht und auch beim Pferd scheint Chrom eine Bedeutung für die Insulinwirkung zu besitzen.
Die mehrwöchige Zulage einer Chromhefe (Chromdosierung: 25 µg / kg KM) in Kombination mit einer moderaten Gewichtsreduktion führte in einer Feldstudie bei adipösen Pferden zu einer deutlich verbesserten postprandialen insulinämischen Reaktion im Vergleich zu der Placebogruppe.
Die Chromsupplementierung ist in Deutschland dadurch eingeschränkt, dass Chrom bislang als Zusatzstoff für das Pferd nicht zugelassen ist und es keine handelsüblichen chromhaltigen Produkte gibt.
Beim Menschen wurde in zahlreichen Studien der positive Einfluss von Bewegung auf die Insulinresistenz untersucht. Auch beim Pferd wird eine gesteigerte Bewegung als ein beeinflussender Faktor der Insulinresistenz angesehen, wobei eine verbesserte Insulinsensitivität bereits nach siebentägigem Training beschrieben wird.
Diese Bewegung darf nicht zwangsläufig zu einer erhöhten Energiezufuhr führen, da eine 30-minütige Schritt- und 15-minütige Trabbelastung allenfalls ein tägliches „Mehr“ von 100 g Heu bei einem Pony bedeuten.
Für die Erfolgskontrolle ist das regelmäßige Wiegen anzuraten, was praktisch aber meistens nicht durchführbar ist. Ein Körpergewichtsverlust um 1-2 % der Körpermasse pro Woche kann erreicht werden. Veränderungen am subkutanen Fettgewebe lassen sich dann erst nach ca 12-14 Wochen beobachten.
Auch die Insulinresistenz kann sich durch das Abnehmen deutlich verbessern, eine entsprechende diagnostische Überprüfung ist ab Gewichtsverlusten von über 6 % zu empfehlen.
Die Adipositas besitzt beim Equinen Metabolischen Syndrom eine Schlüsselrolle, so dass die nutritive Intervention im Wesentlichen auf die Gewichtsreduktion in Kombination mit einer angepassten Bewegung fokussiert sein sollte. Die zentrale Rolle der Raufutterzufuhr steht dabei im Spannungsfeld zwischen notwendiger Reduktion und Abdeckung pferdetypischer Bedürfnisse.
Regierungspräsidium Gießen- Pflanzenschutzdienst Hessen-
Die Blüte des Jakobskreuzkrautes beginnt, das insbesondere auf nicht genutzten, bzw. nicht gepflegten Flächen zunehmend zu finden ist. Z.B. an Straßenrändern, Bahntrassen, Stilllegungsflächen, Bracheflächen und Baugrundstücken.
Da das Jakobskreuzkraut vor allem für Pferde sehr giftig ist, sollten die Wiesen und Weiden die für die Pferdebeweidung bzw. zu Pferdeheu genutzt werden besonders aufmerksam kontrolliert werden. Als Bekämpfung im Stadium der Blüte (besser vor der Blütenbildung) besteht nur die Möglichkeit, die Pflanzen auszureißen und gesondert zu entsorgen (nicht kompostieren!). Auf jeden Fall ist darauf zu achten, dass die Samenbildung unterbleibt. Eine Pflanze kann bis zu 150 000 Samen bilden, die im Boden bis zu 20 Jahre lebensfähig sind. Daher sollte auch eine konsequente Bekämpfung auf den oben angesprochenen Standorten vorgenommen werden um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Verwechslungsgefahr: Das gelb blühende Jakobskreuzkraut sollte nicht mit anderen zur Zeit gelb blühenden Pflanzen verwechselt werden, wie dem Rainfarn, Johanniskraut, Wiesenpippau, Gänsedistel o.a. Daher ist eine genaue Bestimmung notwendig und man sollte sich gegebenenfalls an die örtliche Beratung wenden.
Der beste Zeitpunkt zur Bekämpfung ist im Rosettenstadium (kurz bevor der Stängel schiebt).
Beste Wirkung Simplex (2,0 l/ha; Auflagen beachten!) ggf. ist eine Nachbehandlung notwendig, da das Jakobskreuzkraut eine zweijährige Pflanze ist. Chemische Behandlung nur auf landwirtschaftlichen und gärtnerischen Flächen erlaubt!
Für die Bekämpfung ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Auflagen der Förderprogramme beachten! Neben der konsequenten Bekämpfung auf den Pferdeweiden und Wiesen ist es notwendig, die Jakobskreuzkrautpflanzen im Umfeld dieser bewirtschafteten Flächen zu entfernen und zu bekämpfen. Nur so ist langfristig eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Die nachlassende Bereitschaft der Mahd und Pflege von Weg- und Straßenrändern und nicht genutzten Begleitflächen fördert in hohem Maße die Ausbreitung verschiedener Pflanzen wie beispielsweise dem Jakobskreuzkraut. Um auch in Zukunft qualitativ hochwertiges und gesundes Futter zu erzeugen ist die Zusammenarbeit aller an der Pflege Beteiligten erforderlich. Daher sollten neben dem landwirtschaftlichen Berufsstand auch der Naturschutz, die Kommunen, die Straßenmeistereien, die Bahnbetreiber und die Eigentümer von Bracheflächen die Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes konsequent vornehmen.
In den letzten Jahren mehren sich die Meldungen von einer Zunahme der Herbstzeitlose, vor allem in extensiv genutztem Grünland. Die Herbstzeitlose ist wegen ihrer Sommerruhe ideal an Wiesen angepasst, die erst ab Ende Mai (bzw. ab Mitte Juni) gemäht werden (Werner Koch 1970). Unter solchen Voraussetzungen kann sie sich auf geeigneten Standorten (feucht, humos) schnell verbreiten. Das sehr giftige Pflanzenmaterial, dass bei der Heuwerbung mit ins Futter gelangt, lässt eine Verwertung nicht zu, es sei denn, Samenkapseln, Blätter und Stängel werden mühsam mit Hand ausgelesen. Hat sich die Herbstzeitlose derart auf Grünlandflächen verbreitet, dass eine sorgfältige Auslese per Hand zu aufwendig wird, muss die Herbstzeitlose bekämpft werden. Ansonsten entsteht eine teure Grünlandbrache.
Die Herbstzeitlose kann wegen ihrer biologischen Besonderheit (Blüte im Herbst – Reife im Frühjahr) durch frühen Schnitt innerhalb weniger Jahre fast vollkommen zum Verschwinden gebracht werden (Werner Koch 1970). Die Mahd hat zu erfolgen, wenn die Samenkapseln so weit über der Erde sind, dass sie mit abgeschnitten werden. Ein zweimaliger Frühschnitt wirkt sich dabei noch günstiger aus (Jürgens et al. 1968). Nach Jürgens et al. (1968) können durch eine Kombination aus Wuchsstoffbehandlung (U46 M-Fluid) und Frühschnitt ein bis zwei Wochen später 70% der Herbstzeitlosen abgetötet und die Knollengewichte bei den überlebenden um 80% vermindert werden. Der Einsatz von U46 M –Fluid, 2 l/ha, 28 Tage Wartezeit (§ 18 Genehmigung im Grünland!) macht Sinn, wenn danach eine Nachsaat mit konkurrenzstarken Gräsern (Nachsaatmischung GV) in Verbindung mit einer Düngung von ca. 60 kg N/ha erfolgt. Die Wiesen enthalten häufig wegen der in den vergangenen Jahren unterlassenen Düngung einen erheblichen Anteil an Krautpflanzen, die nach dem Herbizideinsatz entsprechend große Lücken zurücklassen. Eine solche Maßnahme wird in Verbindung mit einem Frühschnitt den schnellsten Bekämpfungserfolg gewährleisten (Siehe Jürgens et al 1968). Sollen die Kräuter weitestgehend geschont werden, fällt die Herbizidmaßnahme als Möglichkeit aus. Alternativ verbleiben dann der zweifache Frühschnitt und der einfache Frühschnitt. Der zweifache Frühschnitt hat den Vorteil, dass er effektiver ist und das nicht so viel Mähgut auf einmal auf der Fläche verbleibt, was die Verrottung begünstigt. Der einfache Frühschnitt ist dagegen zunächst kostengünstiger, erfordert aber eine längere Durchführung (mehr als 3 Jahre). Unter diesen Gesichtspunkten erscheint der zweifache Frühschnitt sinnvoller. Da die Samenkapseln die Bodenoberfläche derzeit durchstoßen und die Pflanzen entsprechend starke Blattapparate ausgebildet haben, sollte beim Verfahren „zweifacher Frühschnitt“ mit der ersten Mahd nicht mehr länger gewartet werden. Anschließend ist das vollständige Erscheinen der Kapseln abzuwarten, bevor der zweite Frühschnitt durchgeführt wird.
Wichtig: Handelt es sich bei den Flächen um „Vertragsflächen“ im Sinne des Naturschutzes (HIAP, Naturschutz), müssen mögliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der Schutzziele von den zuständigen Verwaltungsstellen (Naturschutzbehörden, Abteilungen Landwirtschaft beim Landrat) erwogen und bewilligt werden.
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Beratungs-Info Pflanzenproduktion
Hessen-Süd